Schicksalsort Obersalzberg
Ausstellung über die NS-Euthanasie an behinderten Menschen





Ruhe und Bergeinsamkeit prägten früher den Obersalzberg bei Berchtesgaden, bis ihn Adolf Hitler zu seinem Feriendomizil erwählte. Die einheimische Bevölkerung wurde rücksichtslos zum Verlassen des Bergdorfs gezwungen, der Obersalzberg wurde neben Berlin zur zweiten Schaltstelle der Macht und zum »Führersperrgebiet«, wo internationale Treffen stattfanden und wichtige Entscheidungen gefällt wurden. Im April 1945 bombardierten britische Bomber das Gelände und zerstörten einen Großteil der Gebäude, die letzten Ruinen wurden 1952 gesprengt.
Seit 1949 befindet sich am Obersalzberg das im Auftrag der bayerischen Staatsregierung errichtete Museum »Dokumentation Obersalzberg« mit einer Dauerausstellung über den Obersalzberg und die Geschichte des Nationalsozialismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Daneben veranstaltet das vom Münchner Institut für Zeitgeschichte geleitete Museum jährlich eine Sonderausstellung zu besonderen Aspekten der nationalsozialistischen Politik und Ideologie. In diesem Jahr untersucht eine Ausstellung unter dem Titel »In Memoriam – Erinnerung und Verantwortung« den Hintergrund und den Ablauf der systematischen Tötung psychisch kranker oder behinderter Kinder und Erwachsener.
Die Aktion trug den Tarnnamen T 4 nach dem Sitz ihrer Geschäftsstelle in der Berliner Tiergartenstraße 4. Aus historischen Dokumenten weiß man, dass ihre praktische Durchführung in Hitlers »Berghof« am Obersalzberg geplant und entschieden wurde. Zentrale Personen waren Dr. Karl Brandt, der als Hitlers Leibarzt als Dauergast am Obersalzberg weilte sowie Philipp Bouhler, der Leiter der Reichskanzlei. Die beiden wurden von Hitler persönlich bevollmächtigt, »die Befugnisse von Ärzten so zu erweitern, dass unheilbar Kranken… der Gnadentod gewährt werden kann.«
Das Leben von körperlich oder geistig unheilbaren Menschen ist wertlos, Wert hat nur der Gesunde und Starke – diese Unterscheidung von Lebenswert nicht Lebensunwert hatte in Deutschland eine längere Vorgeschichte und sie ist keine Erfindung der Nazis. Anhänger des Sozialdarwinismus hatten schon Ende des 19. Jahrhunderts die These vertreten, dass sich die menschliche Gesellschaft genauso der Geisteskranken und Missbildeten entledigen solle, wie das ja auch in der Natur geschehe, wo nur Starke und Gesunde überleben können.
In dem im Jahre 1920 erschienenen Werk »Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens« von dem Psychiater Alfred Hoche und dem Strafrechtler Karl Binding hieß es unverblümt: »Denkt man sich ein Schlachtfeld, bedeckt mit Tausender toter junger Soldaten und stellt man in Gedanken gleichzeitig unsere Idioteninstitute mit ihrer Sorgfalt für ihre lebenden Insassen daneben – so ist man erschüttert von diesem grellen Missklang zwischen der Opferung des teuersten Gutes der Menschheit… und der größten Pflege absolut wertloser Existenzen auf der anderen Seite.«
Ähnlich dachte Hitler, und deshalb setzte er den Start der Tötungsaktion auf den 1. September 1939 fest, den Beginn des Zweiten Weltkriegs. Zwischen Krieg und Euthanasie bestand für ihn ein untrennbarer Zusammenhang. Er war der Meinung, die Tötung Geisteskranker sei im Krieg leichter und glatter durchzuführen, da im allgemeinen Kriegsgeschehen mögliche Widerstände, die vor allem von kirchlicher Seite zu erwarten wären, keine große Rolle spielen würden. Daneben wirkte für die Nazis auch die Aussicht mit, für die Wehrmacht Lazarettraum zu erhalten, Ärzte- und Pflegepersonal freizustellen und überhaupt soziale Kosten zugunsten der Kriegskosten einzusparen.
Die Organisation T 4 in Berlin firmierte unter dem harmlosen Titel »Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten«, hatte 300 bis 400 Angestellte, ein eigenes Standesamt und eine eigene Transportabteilung. Die in Frage kommenden Behinderten wurden in den Pflegeheimen auf Meldebögen erfasst, anhand dieser Bögen entschieden die ärztlichen Gutachter über Leben und Tod, meist nur nach Aktenlage, ohne die Betreffenden persönlich zu untersuchen. Meldepflichtig waren alle Personen mit Epilepsie, Schizophrenie und Geschlechtskrankheiten sowie Arbeitsunfähige, Kriminelle, »Fremdrassige«, Ausländer und Langzeitpflegefälle. Sie wurden zunächst in Sammelheimen konzentriert und dann in die Tötungsanstalten gebracht.
Die sechs Euthanasieanstalten waren über das ganze Reichsgebiet verteilt. Brandenburg und Bernburg waren für den Nordosten Deutschlands zuständig, Grafeneck und Hadamar für den Westen, Sonnenstein bei Dresden für Mitteldeutschland, Hartheim (Oberösterreich) für Bayern, die Ostmark und Teile des Sudetengaus. Um die Aktion möglichst unauffällig durchzuziehen, arbeitete man mit Tarnung, Täuschung und Geheimhaltung. Die massenhaften Todesfälle am gleichen Tag und Ort wurden verschleiert, indem man Sterbeort und Todesursache in den Sterbedokumenten fälschte, ebenso bei der Benachrichtigung der Angehörigen. Die Sterbeurkunden wurden mit fingierten Ärztenamen unterschrieben. Briefe an die Hinterbliebenen wurden an anderen Orten zur Post gegeben, die Totenscheine von Juden in Polen verschickt. Die Nichtherausgabe der Kleidung und die Einäscherung der Leiche begründete man mit »seuchenpolizeilichen Vorschriften«. In der Urne, die den Hinterbliebenen auf Verlangen zugeschickt wurde, befand sich fremde Asche.
Die Tötung der selektierten Behinderten erfolgte in einer Gaskammer, die wie ein großes Duschbad eingerichtet war. Zuvor waren medizinisch »interessante« Fälle und Personen mit Goldzähnen markiert worden. Die Patienten wurden gruppenweise in die Gaskammer geführt. Dann schlossen sich die luftdichten Stahltüren. Beobachtet von einem Arzt durch ein Glasfenster wurde Kohlenmonoxid in den Raum geleitet. Fünfzehn Minuten später waren alle tot. Helfer brachen das Zahngold aus und entfernten die zur Obduktion bestimmten Toten. Tag und Nacht brannte der Ofen im Krematorium, in dem die Leichen eingeäschert wurden.
Trotz aller Tarnung funktionierte die Geheimhaltung der Massentötungen nicht. Gerüchte machten die Runde, die Angehörigen der Getöteten ahnten Schlimmes, nachdem sie von der »Verlegung « und dem bald darauf erfolgten Tod hörten. In Briefen an die Anstaltsleitungen und die Ärzte machten sie ihrer Empörung Luft. In der Öffentlichkeit hielten sich Zweifel und Unglauben lange die Waage. Zu ungeheuerlich schien die Vorstellung von einem staatlich befohlenen Massenmord an Wehrlosen.
Je mehr der Verdacht zur Gewissheit wurde, desto mehr formierte sich Widerstand, vor allem von kirchlicher Seite. Der evangelische Landesbischof Wurm (Württemberg) protestierte beim Innenminister Frick gegen die Aktion; es erfülle ihn mit Grausen, wenn es so weitergehe. Der Münchner Erzbischof Kardinal Faulhaber schrieb im November 1940 einen Brief an den Justizminister Gürtner, er fühle sich im Gewissen verpflichtet, Klage und Anklage gegen die Massentötung in den deutschen Heil- und Pflegeanstalten zu erheben.
Der schärfste Protest kam vom Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen. In einer Predigt in der Lambertikirche in Münster am 3. August 1941 sagte er: »Bei dieser Aktion handelt es sich um Menschen, unsere Mitmenschen, unsere Brüder und Schwestern, um arme Menschen, kranke Menschen, unproduktive Menschen meinetwegen! Aber haben sie damit das Recht auf Leben verwirkt? Habe ich, hast du nur solange das Recht auf Leben, solange wir produktiv sind, solange wir von den anderen als produktiv anerkannt werden? Wenn man diesen Grundsatz aufstellt und anwendet – dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden…«
Die Predigt des »Löwen von Münster« erregte ungeheures Aufsehen. Sie ging vervielfältigt in Tausenden von Exemplaren von Hand zu Hand und wurde sogar von britischen Flugzeugen als Flugblatt abgeworfen. Hitler soll darüber getobt haben. Noch im gleichen Monat verfügte er die Einstellung der T 4-Tötungsaktion an Geisteskranken. Die Proteste der Bischöfe, besonders die Predigt von Bischof Clemens August Graf von Galen, hatten ihre Wirkung getan – und zahllose behinderte Menschen vor der Gaskammer gerettet.
Bei der Ausstellung in der Dokumentation Obersalzberg, die bis 4. April zu sehen ist, werden zahlreiche Dokumente zur Aktion T 4 gezeigt, darunter ärztliche Gutachten, Krankenblätter, Benachrichtigungen von Hinterbliebenen und deren Antworten. Im Brief einer Frau aus Kaufbeuren an die Direktion der Anstalt in Grafeneck heißt es: »Heute erhielt ich die traurige Nachricht, dass mein Mann 'plötzlich und unerwartet' verschieden ist und seine Leiche bereits verbrannt wurde. Das ist der Dank des Vaterlandes, dass er sich in dreijähriger Kriegsgefangenschaft innerlich verblutet hat…«
Die Mutter eines getöteten Mädchens schreibt: »Heute erhielt ich Ihr Schreiben über die Verlegung meines Kindes in ein anderes Heim, als ich gerade dabei war, mich herzurichten, um das Mädchen zu besuchen. Vor Schreck war ich wie gelähmt. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich darauf gedrängt, mein Kind wieder heimzunehmen, die Arbeit wäre mir nicht zu viel gewesen. Wie Sie schreiben, wissen Sie nicht, wo das Mädel hingekommen ist. Mein Gedanke war bisher, dass Elisabeth bei Ihnen gut aufgehoben ist…« Aus dem Brief der Schwester eines Getöteten an die Heimleitung: »Möchte höflich ersuchen um die Zusendung der Kleidung und Wäsche meines so plötzlich verstorbenen Bruders Adolf. Wäre auch sehr dankbar, wenn ich Auskunft erhalten könnte, wie sich die letzte Zeit meines armen Bruders gestaltet hat, ob er es nicht recht schwer bei seinem Sterben hatte. Ich hatte mir immer gewünscht, dass ich ihn zu Hause pflegen könnte, wenn er einmal hinfällig werden sollte. Es war schon recht schwer für alle Geschwister, dass wir ihm nicht haben beistehen können in seinem Sterben.«
Das Euthanasieprogramm der Nazis ging auch nach der Einstellung der Aktion T 4 weiter, allerdings in geänderter Form. Jetzt wurden die Patiententötungen ohne Planung durch eine Zentralstelle in den einzelnen Heimen weitergeführt – durch Nahrungsentzug, Unterkühlung, gezielte Vernachlässigung und Verabreichung von Medikamenten wie Luminal. Bei dieser »dezentralen Anstaltseuthanasie« lag die Entscheidung über Tod und Leben völlig in der Hand des behandelnden Arztes. Nach aufgefundenen Unterlagen muss man von insgesamt 200 000 Euthanasieopfern ausgehen, davon 70 000 Toten im Rahmen der Aktion T 4 von 1939 bis 1941.
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wurden die Euthanasiebevollmächtigten Dr. Karl Brandt und Philipp Bouhler von den Amerikanern verhaftet, um vor Gericht gestellt zu werden. Bouhler entzog sich einer Verurteilung durch Selbstmord, Dr. Karl Brandt wurde beim Nürnberger Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Julius Bittmann
9/2013