Hitlers totale Machtentfaltung im Frühjahr 1933
Am 24. März entmachtete sich der Reichstag mit dem Ermächtigungsgesetz selbst

Hitler bei seiner Regierungserklärung im Reichstag am 23. März 1933.

Der Staatsakt von Potsdam.
In der Ausgabe vom 30. Januar 2003 veröffentlichte das Traunsteiner Tagblatt einen Bericht von Stadtarchivar Franz Haselbeck über die Machtergreifung Hitlers am 30. Januar 1933. Befasst man sich mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, also mit der Machtergreifung, dann muss man auch die unmittelbar darauf folgende Machtentfaltung ansprechen.
Hitler hatte die Absicht, eine von jeder Kontrolle durch den Reichstag befreite, autoritäre Regierung zu bilden, um so die von vielen Deutschen als chaotisch empfundene republikanische Staatsform, die Weimarer Republik, auszuschalten. Und er kam zügig voran. Seine erste maßgebende Forderung war, durch die Auflösung des Reichstags Neuwahlen zu erreichen. Hitler hoffte, dadurch eine Mehrheit für seine Partei zu bekommen und der Reichspräsident gab den Forderungen nach. Schon am 1. Februar 1933, also zwei Tage nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, löste von Hindenburg den Reichstag mit folgender Begründung auf: »Nachdem sich die Bildung einer arbeitsfähigen Mehrheit als nicht möglich herausgestellt hat, löse ich auf Grund des Artikels 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf, damit das deutsche Volk durch Wahl eines neuen Reichstags zu der neugebildeten Regierung des nationalen Zusammenschlusses Stellung nimmt.« (1) Der Termin für die Neuwahl des Reichstags wurde auf den 5. März 1933 festgesetzt, aber bis dahin ergab sich noch Entscheidendes.
Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Es war Brandstiftung und am Tatort wurde der Holländer Marinus van der Lubbe, ein pathologisch veranlagter Kommunist, verhaftet. Er hatte mit einem Anzündmittel der Marke »Die fleißige Hausfrau« den Plenarsaal in Brand gesetzt und war mit seinem brennenden Hemd in der Hand durch die Gänge gerannt, um neue Brandherde zu legen. Hitler, der zum Brandort gerufen worden war, soll voll unbeherrschter Wut gerufen haben: »Es gibt jetzt kein Erbarmen: was sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.«(2) Auch Göring war am Brandort und befahl die Jagd auf kommunistische Funktionäre. Noch in der Brandnacht wurden allein in Berlin 1500, im ganzen Reich rund 10 000 Personen verhaftet, darunter auch Sozialdemokraten. Zugleich wurden die kommunistische und ein Großteil der sozialdemokratischen Presse verboten.(3)
Bereits in der Brandnacht konnte Hitler den Reichspräsidenten dafür gewinnen, eine Verordnung mit tief greifenden Auswirkungen zu erlassen; die »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933«(4), genannt die »Reichstagsbrandverordnung«. Durch diese Verordnung wurden praktisch alle politischen Grundrechte der Weimarer Verfassung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Betroffen waren unter anderem die persönliche Freiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und die Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechfreiheit. Auch wurden Haussuchungen und die Beschlagnahme sowie Beschränkungen des Eigentums über den bis dahin geltenden Rahmen hinaus zulässig. Für verschiedene Verbrechen war sogar die Todesstrafe angedroht.
Politische Gegner durften nun ohne richterliche Entscheidung auf unbestimmte Zeit in Haft genommen werden. Daraufhin konnte sich der Terror in Form von Freiheitsberaubung, Misshandlung und sogar Tötung voll entfalten. Als bezeichnend für die damalige Einstellung der Nationalsozialisten kann man den Tagebucheintrag von Joseph Goebbels vom 28. Februar 1933 ansehen: »... Diese Verordnung sieht die Todesstrafe vor. Das ist auch notwendig. Das Volk verlangt das jetzt. Es folgen Verhaftungen über Verhaftungen. Nun wird die rote Pest mit Stumpf und Stiel ausgerottet. Widerstand zeigt sich nirgendwo...«(5)
In dieser Zeit der für deutsche Verhältnisse beispiellosen Rechtsunsicherheit fand am 5. März 1933 die Reichstagswahl statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 88,7% konnte Hitlers NSDAP 43,9% der Stimmen für sich verbuchen. Zusammen mit den Stimmen des Koalitionspartners DNVP(6) ergab sich eine tragfähige Mehrheit, denn von den 647 Abgeordneten stellte die Regierungskoalition 340. Erstmals seit fast drei Jahren verfügte eine Reichsregierung wieder über eine Mehrheit im Parlament.
Am 21. März 1933 trat der neue Reichstag zu seiner konstituierenden Sitzung in der Garnisonskirche in Potsdam, der Begräbniskirche Friedrich des Großen, zusammen. Der greise Reichspräsident Hindenburg in der Uniform des kaiserlichen Generalfeldmarschalls und der neue »Volkskanzler« Hitler reichten sich feierlich die Hände und symbolisierten so das einträchtige Zusammenwirken der alten Größe und der jungen Kraft. Hier wurde ein Schauspiel aufgezogen, das die Welt beeindruckte. Die pompöse Verheißung neuer nationaler Größe bewirkte das Schwinden noch bestehender Bedenken gegenüber dem Nationalsozialismus. Der Terror der SA wurde als unvermeidliche Randerscheinung der revolutionären Entwicklung hingenommen.
Bereits zwei Tage später erreichte Hitler die Verabschiedung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich, des so genannten »Ermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933«.(7) Hierdurch erhielt die Regierung für zunächst vier Jahre eine Blankovollmacht dahingehend, legislative und exekutive Gewalt vereint auszuüben, auch der Verfassung nicht entsprechende Gesetze zu erlassen und sogar internationale Verträge abzuschließen. Für dieses Gesetz war, weil verfassungsändernd, eine Zweidrittelmehrheit des Reichstags notwendig. Der Parteivorsitzende der SPD, Otto Wels, hielt eine mutige Rede gegen die Annahme des Gesetzes und schloss mit den Worten: »Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht verbürgen eine hellere Zukunft.«(8) Hitler entgegnete: »Spät kommt ihr, aber ihr kommt. Die schönen Theorien, die Sie Herr Abgeordneter, soeben hier verkündeten, sind der Weltgeschichte etwas zu spät mitgeteilt worden. Sie sagen, dass Kritik heilsam sei. Gewiss, wer Deutschland liebt, mag uns kritisieren, wer eine Internationale anbietet, kann uns nicht kritisieren. ...« Goebbels schrieb hierzu am 24. März 1933 in sein Tagebuch: »... Der S.P.D.-Führer Wels lässt sich tatsächlich zu einer Antwort hinreißen. Sie ist eine einzige wimmernde Jeremiade des Zuspätgekommenen. ... Als Wels geendet hat, steigt der Führer aufs Podium und gibt ihm eine Antwort, dass die Fetzen fliegen. Man sah niemals, dass einer so zu Boden geworfen und erledigt wurde wie hier...«(9)
Da nur die SPD dagegen stimmte, wurde das Ermächtigungsgesetz mit 444 zu 94 Stimmen angenommen. Übrigens, auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss stimmte damals als Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei für das Gesetz.(10) Die Reichstagssitzung fand in der Krolloper statt. Es herrschte eine Atmosphäre der Bedrohung, denn das Gebäude war von SA und SS umstellt und besetzt. Da sich die Abgeordneten der KPD zum überwiegenden Teil in Haft befanden oder auf der Flucht und auch schon im Exil waren, konnten sie an der Sitzung nicht teilnehmen.
Durch das Ermächtigungsgesetz hatte sich das Parlament selbst entmachtet und die Regierung Hitler konnte von da an nach ihrem Ermessen völlig frei handeln; die parlamentarische Republik hatte den Todesstoß erhalten. Der Reichstag war überflüssig geworden und der Weg war frei für die totale Machtentfaltung der Nationalsozialisten.(11)
AS
Quellen:
(1) Freund Michael, Deutsche Geschichte, Bertelsmann Verlag, Gütersloh, 1963
(2) wie Endnote 1
(3) Friedrichs Hanns Joachim, Illustrierte Deutsche Geschichte, Reichenbach Verlag, München
(4) RGBI. I Seite 83
(5) Die Tagebücher von Joseph Goebbels, Teil 1, Band 2, K.G. Saur Verlag, München, 1987
(6) Deutschnationale Volkspartei
(7) RGBI. I Seite 141
(8) Schmid/Pleticha, Zeitgeschichte aus erster Hand, Arena Verlag, Würzburg, 1967
(9) wie Endnote 5
(10) Theodor Heuss, Die Machtergreifung und das Ermächtigungsgesetz, Theodor Heuss Archiv, Stuttgart, 1967
(11) für diese Arbeit hat G. Perktold sein Archiv zur Verfügung gestellt
11/2003
Hitler hatte die Absicht, eine von jeder Kontrolle durch den Reichstag befreite, autoritäre Regierung zu bilden, um so die von vielen Deutschen als chaotisch empfundene republikanische Staatsform, die Weimarer Republik, auszuschalten. Und er kam zügig voran. Seine erste maßgebende Forderung war, durch die Auflösung des Reichstags Neuwahlen zu erreichen. Hitler hoffte, dadurch eine Mehrheit für seine Partei zu bekommen und der Reichspräsident gab den Forderungen nach. Schon am 1. Februar 1933, also zwei Tage nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, löste von Hindenburg den Reichstag mit folgender Begründung auf: »Nachdem sich die Bildung einer arbeitsfähigen Mehrheit als nicht möglich herausgestellt hat, löse ich auf Grund des Artikels 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf, damit das deutsche Volk durch Wahl eines neuen Reichstags zu der neugebildeten Regierung des nationalen Zusammenschlusses Stellung nimmt.« (1) Der Termin für die Neuwahl des Reichstags wurde auf den 5. März 1933 festgesetzt, aber bis dahin ergab sich noch Entscheidendes.
Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Es war Brandstiftung und am Tatort wurde der Holländer Marinus van der Lubbe, ein pathologisch veranlagter Kommunist, verhaftet. Er hatte mit einem Anzündmittel der Marke »Die fleißige Hausfrau« den Plenarsaal in Brand gesetzt und war mit seinem brennenden Hemd in der Hand durch die Gänge gerannt, um neue Brandherde zu legen. Hitler, der zum Brandort gerufen worden war, soll voll unbeherrschter Wut gerufen haben: »Es gibt jetzt kein Erbarmen: was sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.«(2) Auch Göring war am Brandort und befahl die Jagd auf kommunistische Funktionäre. Noch in der Brandnacht wurden allein in Berlin 1500, im ganzen Reich rund 10 000 Personen verhaftet, darunter auch Sozialdemokraten. Zugleich wurden die kommunistische und ein Großteil der sozialdemokratischen Presse verboten.(3)
Bereits in der Brandnacht konnte Hitler den Reichspräsidenten dafür gewinnen, eine Verordnung mit tief greifenden Auswirkungen zu erlassen; die »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933«(4), genannt die »Reichstagsbrandverordnung«. Durch diese Verordnung wurden praktisch alle politischen Grundrechte der Weimarer Verfassung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Betroffen waren unter anderem die persönliche Freiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und die Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechfreiheit. Auch wurden Haussuchungen und die Beschlagnahme sowie Beschränkungen des Eigentums über den bis dahin geltenden Rahmen hinaus zulässig. Für verschiedene Verbrechen war sogar die Todesstrafe angedroht.
Politische Gegner durften nun ohne richterliche Entscheidung auf unbestimmte Zeit in Haft genommen werden. Daraufhin konnte sich der Terror in Form von Freiheitsberaubung, Misshandlung und sogar Tötung voll entfalten. Als bezeichnend für die damalige Einstellung der Nationalsozialisten kann man den Tagebucheintrag von Joseph Goebbels vom 28. Februar 1933 ansehen: »... Diese Verordnung sieht die Todesstrafe vor. Das ist auch notwendig. Das Volk verlangt das jetzt. Es folgen Verhaftungen über Verhaftungen. Nun wird die rote Pest mit Stumpf und Stiel ausgerottet. Widerstand zeigt sich nirgendwo...«(5)
In dieser Zeit der für deutsche Verhältnisse beispiellosen Rechtsunsicherheit fand am 5. März 1933 die Reichstagswahl statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 88,7% konnte Hitlers NSDAP 43,9% der Stimmen für sich verbuchen. Zusammen mit den Stimmen des Koalitionspartners DNVP(6) ergab sich eine tragfähige Mehrheit, denn von den 647 Abgeordneten stellte die Regierungskoalition 340. Erstmals seit fast drei Jahren verfügte eine Reichsregierung wieder über eine Mehrheit im Parlament.
Am 21. März 1933 trat der neue Reichstag zu seiner konstituierenden Sitzung in der Garnisonskirche in Potsdam, der Begräbniskirche Friedrich des Großen, zusammen. Der greise Reichspräsident Hindenburg in der Uniform des kaiserlichen Generalfeldmarschalls und der neue »Volkskanzler« Hitler reichten sich feierlich die Hände und symbolisierten so das einträchtige Zusammenwirken der alten Größe und der jungen Kraft. Hier wurde ein Schauspiel aufgezogen, das die Welt beeindruckte. Die pompöse Verheißung neuer nationaler Größe bewirkte das Schwinden noch bestehender Bedenken gegenüber dem Nationalsozialismus. Der Terror der SA wurde als unvermeidliche Randerscheinung der revolutionären Entwicklung hingenommen.
Bereits zwei Tage später erreichte Hitler die Verabschiedung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich, des so genannten »Ermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933«.(7) Hierdurch erhielt die Regierung für zunächst vier Jahre eine Blankovollmacht dahingehend, legislative und exekutive Gewalt vereint auszuüben, auch der Verfassung nicht entsprechende Gesetze zu erlassen und sogar internationale Verträge abzuschließen. Für dieses Gesetz war, weil verfassungsändernd, eine Zweidrittelmehrheit des Reichstags notwendig. Der Parteivorsitzende der SPD, Otto Wels, hielt eine mutige Rede gegen die Annahme des Gesetzes und schloss mit den Worten: »Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht verbürgen eine hellere Zukunft.«(8) Hitler entgegnete: »Spät kommt ihr, aber ihr kommt. Die schönen Theorien, die Sie Herr Abgeordneter, soeben hier verkündeten, sind der Weltgeschichte etwas zu spät mitgeteilt worden. Sie sagen, dass Kritik heilsam sei. Gewiss, wer Deutschland liebt, mag uns kritisieren, wer eine Internationale anbietet, kann uns nicht kritisieren. ...« Goebbels schrieb hierzu am 24. März 1933 in sein Tagebuch: »... Der S.P.D.-Führer Wels lässt sich tatsächlich zu einer Antwort hinreißen. Sie ist eine einzige wimmernde Jeremiade des Zuspätgekommenen. ... Als Wels geendet hat, steigt der Führer aufs Podium und gibt ihm eine Antwort, dass die Fetzen fliegen. Man sah niemals, dass einer so zu Boden geworfen und erledigt wurde wie hier...«(9)
Da nur die SPD dagegen stimmte, wurde das Ermächtigungsgesetz mit 444 zu 94 Stimmen angenommen. Übrigens, auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss stimmte damals als Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei für das Gesetz.(10) Die Reichstagssitzung fand in der Krolloper statt. Es herrschte eine Atmosphäre der Bedrohung, denn das Gebäude war von SA und SS umstellt und besetzt. Da sich die Abgeordneten der KPD zum überwiegenden Teil in Haft befanden oder auf der Flucht und auch schon im Exil waren, konnten sie an der Sitzung nicht teilnehmen.
Durch das Ermächtigungsgesetz hatte sich das Parlament selbst entmachtet und die Regierung Hitler konnte von da an nach ihrem Ermessen völlig frei handeln; die parlamentarische Republik hatte den Todesstoß erhalten. Der Reichstag war überflüssig geworden und der Weg war frei für die totale Machtentfaltung der Nationalsozialisten.(11)
AS
Quellen:
(1) Freund Michael, Deutsche Geschichte, Bertelsmann Verlag, Gütersloh, 1963
(2) wie Endnote 1
(3) Friedrichs Hanns Joachim, Illustrierte Deutsche Geschichte, Reichenbach Verlag, München
(4) RGBI. I Seite 83
(5) Die Tagebücher von Joseph Goebbels, Teil 1, Band 2, K.G. Saur Verlag, München, 1987
(6) Deutschnationale Volkspartei
(7) RGBI. I Seite 141
(8) Schmid/Pleticha, Zeitgeschichte aus erster Hand, Arena Verlag, Würzburg, 1967
(9) wie Endnote 5
(10) Theodor Heuss, Die Machtergreifung und das Ermächtigungsgesetz, Theodor Heuss Archiv, Stuttgart, 1967
(11) für diese Arbeit hat G. Perktold sein Archiv zur Verfügung gestellt
11/2003