Jahrgang 2013 Nummer 8

Heiratsschwindler bringt alte Jungfer um ihr Vermögen

Grassauer Metzgergeselle »bürgt« mit Billett für Zaubervorstellung

Während seiner Anstellung in der Metzgerei Straßer in der Schützenstraße in Traunstein kam Rothmayer in Kontakt mit Anna Straßer. Ganz links auf dem Foto ist das Gebäude zu sehen, an dessen Rückseite sich die Metzgerei befand. Aufnahme aus den 1930er Jahren.
»Viehmarkt im Bayerischen Oberlande«, Lithographie von J. Woelffle nach Benno Adam um 1840. – Rothmayer gab sich auch als Viehhändler aus.
Eine Anzeige aus dem Freisinger Tagblatt von 1867, in der für die Zaubervorstellung von »Professor« Gaßner-Alons geworben wird.

»Die heutige Schwurgerichtsverhandlung hat wieder schlagend den Beweis geliefert, wie notwendig es ist, dass eine bessere Schulbildung, insbesondere für die ländliche Jugend, geschaffen werde«, empört sich der Berichterstatter der Augsburger Abendzeitung im März 1869 und zielt dabei auf Anna Straßer aus Traunstein ab. Weil sie nicht lesen konnte und Zeitgenossen zufolge auch sonst nicht mit allzu viel Verstand gesegnet war, hatte ein windiger Betrüger aus Grassau mehr als leichtes Spiel, ihr eine beachtliche Summe Geld abzuluchsen. Egal, wie hanebüchen sich seine Storys, die er der 45-Jährigen auftischte, auch ausnahmen, die arme Frau ließ sich von Rothmayer ein ums andere Mal einlullen, wobei dem geldgierigen Metzgersgesellen half, dass die für damalige Zeit alte Jungfer ihn für den lang gesuchten Märchenprinz hielt.

Der 30-Jährige Adam Rothmayer war im Frühjahr 1867 beim Metzger Xaver Straßer in Traunstein in den Dienst getreten, der seinen Betrieb in der Schützenstraße 22 hatte.

In welcher Beziehung die Bauerntochter aus Wagenau in der Nähe von Inzell zum gleichnamigen Metzger stand, geht aus den Berichten nicht hervor.

Dass die beiden irgendwie verwandt waren, liegt beim gleichen Nachnamen aber nahe, Geschwister können sie aber nicht gewesen sein, denn Straßer stammte aus dem Landgericht Mühldorf. Vielleicht war Anna eine Cousine, die sich um das Vieh des Metzgers kümmerte, denn sie wohnte in einem als »Steghäusl« bezeichneten Gebäude, in dessen Nähe sich Ställe befanden, in denen Straßer Tiere stehen hatte. Wie sie sie in den Besitz eines ansehnlichen Barvermögens gekommen ist, bleibt unklar. Adam Rothmayers Wege mit seinem Opfer kreuzten sich auf jeden Fall in eben jenem Steghäusl, wohin er des öfteren von seinem Dienstherren geschickt wurde, um Vieh zu holen oder unterzustellen. Rothmayer war offenbar kein allzu strebsamer Genosse, denn nach nur etwa einem Jahr gab er die Arbeit bei Straßer wieder auf, um sich sein Geld auf weniger anstrengende Weise zu verdienen.

Dass er mit Anna Straßer ein mehr als williges Opfer direkt vor der Nase hatte, dürfte die Pläne für seine nun folgenden Betrügereien sicher beschleunigt haben. Für seine erste »Story«, mit der Rothmayer an das Geld der Straßer kommen wollte, wählte er die bis heute wohl am besten funktionierende Methode: Er versprach der leichtgläubigen Frau einen hohen Zinsgewinn, wenn sie ihm dafür eine entsprechende Summe Bares lieh. Da sie trotz ihres beschränkten Horizonts offenbar selbst eine gehörige Portion Habgier besaß, gelang es dem windigen Gesellen, ihr in kürzester Zeit 306 Gulden zu entlocken.

Zum Vergleich: Ein Tagelöhner verdiente Mitte des 19. Jahrhunderts einen halben Gulden pro Tag, ein Metzgersgeselle mit Kost und Logis zwei Gulden pro Woche. Für die Summe, die er Anna abluchste, hätte Rothmayer also drei Jahre arbeiten müssen. Als eine Art »Pfand« übergab er dem ahnungslosen Opfer einen Schein und gaukelte ihr vor, dass es sich dabei um eine 100-Gulden-Banknote handle, die sie gut aufheben und ja niemandem zeigen solle. Auf den Gedanken, dass es doch sehr merkwürdig sei, dass sie erst 300 fl herleihen sollte, um dann im Gegenzug wieder 100 fl zurückzubekommen, kam die einfältige Bauerstochter nicht. Dass den Schein niemand zu Gesicht bekommen sollte, hatte übrigens einen guten Grund: »denn jene Banknote war nichts anders als eine Einladungskarte des Prof. Gaßner zu einer Zauber- Soirée, auf der sich unter allerhand scherzhaften Aufschriften auch die Drohung befand, dass das Gesetz all jene mit dem Tode bestrafe, welche Gaßners Vorstellungen nicht besuchen«, berichtet der Reporter der Augsburger Abendzeitung. Bei besagtem Zauberer handelte es sich um einen Herrn mit dem Namen Gaßner- Alons, der sich als »Professor der Chemie und Magie« bezeichnete und ein zur damaligen Zeit sehr populäres Genre bediente.

Einem Bericht des Freisinger Tagblatts aus dem Jahr 1867 zufolge glänze der Professor »besonders durch seine Geistererscheinungen, bei welchen sich der Professor als Hexen- und Teufelsbanner mit trefflichen Pantomimen und Manipulationen auszuzeichnen versteht.« Gegen einen Eintritt von sechs bis 18 Kreuzern konnten Zuschauer dieses Spektakel live erleben. Kein schlechter Tausch also, dem Rothmayer mit der Eintrittskarte als »Pfand« für 300 Gulden gelang. Doch wie kann’s anders sein:

Der erschwindelte Geldbetrag hielt nicht lange vor und bald stand Rothmayer wieder vor Annas Tür, um ihr erneut einen ansehnlichen Batzen Bares abzuschwatzen. Die Geschichte, die er diesmal auf Lager hatte, war so abstrus, dass man kaum glauben mag, dass jemand, egal wie geistig minderbemittelt er auch sein mag, nur im Entferntesten an deren Wahrheit glauben könnte: Er sei der Geliebte einer Prinzessin, die jetzt einen Baron geheiratet habe. Unpraktischerweise habe diese Prinzessin jedoch ein Kind von ihm und er werde viel Geld von ihr bekommen, aber dazu müsse er zu ihr reisen – was natürlich einiges kosten würde. Dieses Märchen brachte Rothmayer eine Finanzspritze von 250 Gulden ein. Doch der hatte immer noch nicht genug und sein Opfer offenbar auch nicht, denn im Jahr darauf, 1868, lockte er noch einmal 500 Gulden aus Anna Straßer heraus, mit dem Vorwand, er habe eine Stelle als Buchhalter in Aussicht, bei der er »50 bis 60 Leute unter sich« habe; nur müsse er dafür erst eine Kaution in Höhe von 500 fl stellen.

Mit nur drei Anläufen hatte es Rothmayer nun geschafft, die Strasser um 1000 Gulden zu erleichtern. Zur Ehrenrettung des naiven Opfers muss jedoch erwähnt werden, dass sie nicht die Einzige war, die auf die phantastischen Fabeln des 30-Jährigen hereinfiel. Wie sich bei seiner Gerichtsverhandlung vor dem Münchner Schwurgericht herausstellte, hatte er schon in der Zeit, als er noch beim Metzger Straßer in Diensten stand, den Zementplattenmacher Michael Kuchenhauser um einen Ochsen geprellt, mit einer nicht minder unglaubwürdigen Geschichte: Rothmayer hatte dem Handwerker gegenüber vorgegeben, Koch beim Prinzen Luitpold zu sein. Weil er dort im Monat nur 40 Gulden verdiene, treibe er nebenbei einen großen Viehhandel, bei dem er oft über Bargeld in Höhe von 1000 Gulden verfüge. Die Zeit für diese »Nebentätigkeit« habe er, weil er bloß phasenweise bei seiner Königlichen Hoheit tätig sei, ein Koch auf Abruf sozusagen. »Eines schönen Tages kam Rothmayer zu Kuchenhauser, sagte, es fehle ihm nur mehr ein Ochse, um eine eben abzugehende Wagenladung dieser Schlachtviehgattung zu komplettieren, die er nach München senden müsse.« Der Plattenmacher habe die Lüge geschluckt und dem vermeintlichen Viehhändler einen Ochsen übergeben. Das Geld für das Tier, so Rothmayer, werde nach drei bis vier Tagen ans Rentamt Traunstein geschickt, dort brauche es Kuchenhauser nur abzuholen. Anders als Anna Straßer hatte Kuchenhauser offenbar weniger Geduld mit seinem Geschäftspartner und drängte nach wenigen Tagen auf Begleichung der Schuld, nachdem man im Rentamt von nichts wusste. Rothmayer, der den lästigen Kuchenhauser vom Hals haben wollte, wandte sich nun an den Weinwirt Andreas Weiß und log diesem vor, ein Bauer habe eine Kuh gebracht, sein Meister sei aber gerade nicht da, um den Bauer zu bezahlen. Bereitwillig legte Weiß 72 Gulden aus, die Rothmayer an Kuchenhauser weiterreichte, um diesen wieder loszuwerden. Doch der war mit dieser »Anzahlung« keineswegs zufrieden und bedrängte Rothmayer, auch den Rest zu begleichen. Rothmayer gelang es zwar noch, 76 Gulden aus dem Viktualienhändler Greißl herauszulocken, doch irgendeiner der Betrogenen schöpfte jetzt doch Verdacht und zeigte den umtriebigen Metzgersgesellen an, der daraufhin des schweren Betrugs angeklagt wurde.

Bei seiner Verteidigung lief der Angeklagte dann noch einmal zur Hochform als Märchenerzähler auf: Er leugne gar nicht, Anna Straßer um 900 Gulden erleichtert zu haben, er habe dazu aber nie eine Täuschung gebraucht, »weil er mit ihr ein Liebesverhältnis unterhalten und ihr das Heiraten versprochen habe.« Bezüglich des falschen 100-Gulden-Scheins will er sich nur »vergriffen« und als er den Irrtum später bemerkte, der Straßer eine echte Banknote angeboten haben, sie habe diese aber zurückgewiesen mit der Bemerkung, dass sie kein Geld brauche. Die Geschichte mit der Prinzessin sei nur ein Märchen gewesen – wahrscheinlich der erste wahre Satz Rothmayers in seiner Rede –, wie es halt so sei im Leben, versuchte er sich mit allen Mitteln aus seiner ungünstigen Lage herauszuwinden: da sage man etwas, und in Wirklichkeit stimme das alles aber gar nicht. Die Buchhalterstelle existiere tatsächlich, er habe sie nur nicht bekommen, weil er keine Sprachkenntnisse habe und auch eine Reise wegen einer Ausbildungsstelle als Koch mit Stationen in Wien, Pest und Belgrad, die vor Gericht als eine weitere seiner Märchen zur Sprache kam, habe er tatsächlich unternommen. Dabei sei ihm auch eine Stelle als Mundkoch bei einem gewissen Fürsten Wammy in Wien in Aussicht gestellt worden, die dummerweise aber dann mit einer anderen Person besetzt worden sei.

Sein Opfer Anna Straßer gab, wie schon in der Voruntersuchung an, dass Rothmayer ihr nach der »Rückkehr« von dieser »Reise« den Vorschlag gemacht habe, mit ihr nach Rom zu gehen und sie dort zu heiraten. Sie habe aber nie daran gedacht, »einem so vom Glücke begünstigten Manne wie Rothmayer, der ja noch dazu um so viel jünger sei als sie, die Hand zu reichen«, außerdem habe sie zu keiner Zeit ein Liebesverhältnis mit ihm unterhalten.

Bezüglich der weiteren Anklagepunkte leugnete Rothmayer, dass er jemals die Absicht gehabt habe, einem von den Herren zu schaden, was sich schon darin zeige, »dass er dieselben später vollkommen zufrieden stellte.« Doch alle Versuche, seine Betrugshändel herunterzuspielen, halfen dem Metzgergesellen am Ende nichts: Die Geschworenen erkannten auf schuldig, worauf Adam Rothmayer 1869 zu 4 ½ Jahren Zuchthaus verurteilt wurde.


Susanne Mittermaier

 

8/2013