Die Sanierung des Löwentores beginnt
Die beiden Schwanthaler-Löwen werden abgenommen

Eine Postkarte aus dem Jahr 1916 des Löwentores mit Blick auf Hochfelln und Hochgern.
Am heutigen Samstag, werden vom Löwentor am Traunsteiner Auberg die beiden Löwen aus der Werkstatt des Bildhauers Schwanthaler mit dem Autokran abgenommen und zur Sanierung in eine Steinmetzwerkstatt gebracht. Damit beginnt auch die Sanierung des Löwentores, die sich der Förderverein Alt Traunstein für heuer vorgenommen hat. Nachfolgend ein Blick in die Historie dieses Tores.
Vorgänger des Löwentores war das sogenannte »Autürl« als einer von vier Zugängen der mit einer Mauer umfassten frühneuzeitlichen Stadt Traunstein. In seiner Geschichte des Jacklturms schreibt Götz von Dobeneck: »Die Stadt hatte also zwei bewehrte Hauptzugänge im Osten und im Westen, im Norden und Süden aber noch zwei kleine versperrbare Ausgänge, sogenannte Türl, die ebenfalls mit Türmen befestigt waren. Dies waren im Norden am Ende der heutigen Schaumburgstraße das Schaumburger- oder Brunntürl, von dem aus der Türlberg zur Mittermühle und in die Brunnwiese führte, und im Süden an der Stelle des heutigen Löwentores das Autürl, das zeitweise Stadtmeistertürl nach dem im Turm am Türl wohnenden städtischen Maurermeister und später Schmiedtürl hieß. An beiden Türln waren Türme und Vorwerke ..., vor dem Autürl läßt sich 1644 ein Wasserturm nachweisen, der die Wasserversorgung speiste ...«
Zwei Urkunden des Stadtarchivs aus dem 17. bzw. 18. Jahrhundert geben Auskunft über die damaligen Verhältnisse. Am 10. Dezember 1663 stellte Georg König, Weißbierschenk von der Au, Bürgermeister und Rat der Stadt Traunstein einen Revers aus für die am 18. Mai 1661 erteilte Erlaubnis, zur Erleichterung seiner Weißbiertransporte vom kurfürstlichen Brauhaus (dem heutigen Hofbräuhaus) in die Au den »Stecken« im städtischen Autürl abschneiden zu dürfen. Anstelle des in der Mitte des Türls stehenden Steckens brachte König eine verschließbare eiserne Sperrvorrichtung an.
Trotz dieser klaren Regelung scheint Johann Christoph König, der Sohn des vorgenannten, 50 Jahre später vor den gleichen Problemen wie sein Vater gestanden zu haben. Auch er stellte, zusammen mit dem »Holzvorsster« auf der Au, Mathias Mahler, der Stadt Traunstein einen annähernd gleich lautenden Revers aus für die Erlaubnis, die in der Mitte des städtischen Autürls stehende Säule abschneiden und an ihrer Stelle eine verschließbare Vorrichtung anbringen zu dürfen. Das Türl konnte in Zukunft mit einem kleinen »Ziegwägel« passiert werden, mit dem König sein Weißbier transportierte und Mahler den Bedarf für seine Kühe.
Wie war nun der Weg vom Autürl zum Löwentor? Zur Beantwortung dieser Frage werfen wir zunächst einen Blick in Anton Kasenbachers »Stadtgeschichte«: Eine entscheidende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Traunstein trat unter dem Landrichter Marquard Wintrich ein. 1823/24 wurden das äußere untere Tor oder der Mautturm am Fuße des Kniebos am Mühlbach als Verkehrshindernis abgebrochen und der Fußweg in die Au durch Abbruch eines Hauses zu einer Straße verbreitet, wobei das »Autürl« durch ein im Verlaufe der Stadtmauer liegendes Tor ersetzt wurde. Später mit zwei Löwen geschmückt, nannte man es das Löwentor.
Kasenbachers Ausführungen weisen auf die richtige Spur, die sich in den Sitzungsprotokollen des Stadtmagistrats weiter verfolgen lässt. Am 10. November 1823 wird dort zunächst ein Brief an das königliche Landgericht Traunstein betreffend die »Herstellung eines neuen Fahrweges von der Au in die Stadt bey der Hauningerischen Schloßerswerkstadt« wie folgt zitiert: Solange der Magistrat nicht in Kenntnis gesetzt wird, auf welche Art der Fahrweg von der Au in die Stadt am sogenannten Thürlberg hergestellet werden wolle, welcher Kosten (sic!) hierauf zu verwenden kommt und welcher Theil von der Mauer am Thürlberg hierzu erfordert wird, auch wer diesen Weg in die Zukunft zur Unterhaltung zu übernehmen hat, insolange kann man sich weder auf die Herstellung desselben noch auf einen Beytrag verstehen, indem vorerst noch die Gemeindebevollmächtigten mit ihrer Erinnerung hierüber vernohmen und von dem vorleigenden Antrag in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Das Ergebnis der Beratungen der Gemeindebevollmächtigten – der zweiten Kammer neben dem Magistrat bis 1919 – wurde in der Sitzung vom 25. November 1823 bekanntgegeben: Da sich die Gemeindebevollmächtigten ... erklärt haben, dass sie mit der Herstellung des Communikationsweges von der Au über den sogenannten Thürlberg in die Stadt einverstanden sind und daß sie den vom kgl. Landgericht geforderten Beitrag mit Überlassung der 2 vorhandenen Seitenmauern am Thürlberg und der Abgabe von 1000 Faschinen (oder 50 Gulden in Geld) leisten wollen, ohne sich auf eine Pferd- oder Handspannwerk oder einen weiteren Beitrag in Geld einzulassen, so tritt der Magistrat dieser Erklärung ... bey, welche dem k. Landgericht mittels Schreiben anzuzeigen und eine (Bestätigung) zu erbitten ist, daß über das gemachte magistratische Offert keine weiteren Anforderungen and denselben diesfalls mehr gemacht werden wollen.
Man war also mit dem Bau des »Kommunikationsweges« durch das Landgericht, der Vorgängerbehörde des heutigen Landratsamtes, von städtischer Seite her einverstanden – und sah sich bereits im Februar 1824 mit einer weiteren Bitte konfrontiert, nämlich: ... die vorhandenen und schon vor 2 Jahren beygeschaften Quatersteine per 9 Quadratklaffter dem selben (= Landgericht) zur Aufführung der Grundmauern bey dem Communikationswege von der Au am Thürlberg unentgeltlich verabfolgen zu lassen, vorüber beschlossen worden, daß man demselben obige Quatersteine zum verstandenen Zweck unentgeltlich verabfolgen lassen wolle. Es folgte die schon bekannte Feststellung, dass damit das finanzielle und materielle Engagement der Stadt in dieser Angelegenheit endgültig erschöpft wäre.
Der Weg war also gebaut, doch wann mutierte das Autor zum Löwentor? Hierüber gibt das Sitzungsprotokoll des Magistrat vom 21. Juni 1844 betreffend die Herstellung zweier steinerner Löwen an der Communikationsstrasse in die Au und Bestreitung der Kosten aus der Communalkasse eine eindeutige Auskunft:
Da früher zwei Löwen auf den Seitenmauern dieses Thores gestanden haben, welche aus Thon gebrannt waren, solche aber wegen Ruinosität entfernt werden mußten, so beschließt der Magistrat, Löwen aus Stein in München im Atelier des Bildhauers Schwanthaler zu bestellen und aufzustellen. Gegen die Zweckmäßigkeit zur Aufstellung von Löwen ist um so weniger etwas zu erinnern, als das hiesige Publikum bereits an die Löwenfiguren sich (gewöhnt) hat. Der Bürgermeister Wispauer wird beauftragt, zum benannten Zweck zwei Löwen in München zu bestellen, deren Preis jedoch die Summe von 30 Gulden nicht überschreiten soll.
Als Resümee der Archivrecherche ergibt sich, dass das Autürl bereits in den Quellen des 17. Jahrhunderts gut dokumentiert und auch beschrieben ist: Ein schmaler, absperrbarer Durchlass der Stadtmauer hinab zur Au, zeitweise noch mit einem Pfosten verengt, der lediglich einem kleinen Handwagen Platz bot.
Der Ausbau zur Fahrstraße erfolgte in den Jahren 1823/24 durch das Landgericht, der Vorläuferbehörde des heutigen Landratsamtes, unter Beteiligung (durch Bereitstellung von Baumaterial) der Stadt. Ein Vergleich der Katasterpläne von 1818 und 1852 unter Heranziehung der alten Hausnummernverzeichnisse ergibt, dass das Gebäude mit der damaligen Nummer 104, wohl das alte Autürl samt Turm, wie von Götz von Dobeneck einleitend beschrieben, dem Ausbau zur Straße weichen musste.
Ab wann die ersten beiden tönernen Löwen, die dem Tor seinen heutigen Namen gaben, dieses schmückten, ist unklar; anzunehmen ist, dass sie schon bald nach 1824 ihren Platz gefunden haben dürften. Sicher wurden diese, nachdem sie ruinös geworden waren, von der Stadt Traunstein 1844 durch die beiden heutigen Steinlöwen ersetzt, die im Atelier des Münchner Bildhauers Schwanthaler in Auftrag gegeben wurden.
Verschließbare Tore hatte das Löwentor im Gegensatz zum Autürl mit Sicherheit nicht mehr, denn die mittelalterliche Wehrhaftigkeit der städtischen Fortifikation war längst überflüssig geworden. Durch den Ausbau wollte man im Gegenteil die verkehrstechnische Zugänglichkeit der Stadt verbessern. Eine Anbringung von Toren im Rahmen der geplanten Restaurierung durch den Förderverein »Alt-Traunstein« wäre somit, historisch gesehen, fehl am Platz.
16/2007
Vorgänger des Löwentores war das sogenannte »Autürl« als einer von vier Zugängen der mit einer Mauer umfassten frühneuzeitlichen Stadt Traunstein. In seiner Geschichte des Jacklturms schreibt Götz von Dobeneck: »Die Stadt hatte also zwei bewehrte Hauptzugänge im Osten und im Westen, im Norden und Süden aber noch zwei kleine versperrbare Ausgänge, sogenannte Türl, die ebenfalls mit Türmen befestigt waren. Dies waren im Norden am Ende der heutigen Schaumburgstraße das Schaumburger- oder Brunntürl, von dem aus der Türlberg zur Mittermühle und in die Brunnwiese führte, und im Süden an der Stelle des heutigen Löwentores das Autürl, das zeitweise Stadtmeistertürl nach dem im Turm am Türl wohnenden städtischen Maurermeister und später Schmiedtürl hieß. An beiden Türln waren Türme und Vorwerke ..., vor dem Autürl läßt sich 1644 ein Wasserturm nachweisen, der die Wasserversorgung speiste ...«
Zwei Urkunden des Stadtarchivs aus dem 17. bzw. 18. Jahrhundert geben Auskunft über die damaligen Verhältnisse. Am 10. Dezember 1663 stellte Georg König, Weißbierschenk von der Au, Bürgermeister und Rat der Stadt Traunstein einen Revers aus für die am 18. Mai 1661 erteilte Erlaubnis, zur Erleichterung seiner Weißbiertransporte vom kurfürstlichen Brauhaus (dem heutigen Hofbräuhaus) in die Au den »Stecken« im städtischen Autürl abschneiden zu dürfen. Anstelle des in der Mitte des Türls stehenden Steckens brachte König eine verschließbare eiserne Sperrvorrichtung an.
Trotz dieser klaren Regelung scheint Johann Christoph König, der Sohn des vorgenannten, 50 Jahre später vor den gleichen Problemen wie sein Vater gestanden zu haben. Auch er stellte, zusammen mit dem »Holzvorsster« auf der Au, Mathias Mahler, der Stadt Traunstein einen annähernd gleich lautenden Revers aus für die Erlaubnis, die in der Mitte des städtischen Autürls stehende Säule abschneiden und an ihrer Stelle eine verschließbare Vorrichtung anbringen zu dürfen. Das Türl konnte in Zukunft mit einem kleinen »Ziegwägel« passiert werden, mit dem König sein Weißbier transportierte und Mahler den Bedarf für seine Kühe.
Wie war nun der Weg vom Autürl zum Löwentor? Zur Beantwortung dieser Frage werfen wir zunächst einen Blick in Anton Kasenbachers »Stadtgeschichte«: Eine entscheidende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Traunstein trat unter dem Landrichter Marquard Wintrich ein. 1823/24 wurden das äußere untere Tor oder der Mautturm am Fuße des Kniebos am Mühlbach als Verkehrshindernis abgebrochen und der Fußweg in die Au durch Abbruch eines Hauses zu einer Straße verbreitet, wobei das »Autürl« durch ein im Verlaufe der Stadtmauer liegendes Tor ersetzt wurde. Später mit zwei Löwen geschmückt, nannte man es das Löwentor.
Kasenbachers Ausführungen weisen auf die richtige Spur, die sich in den Sitzungsprotokollen des Stadtmagistrats weiter verfolgen lässt. Am 10. November 1823 wird dort zunächst ein Brief an das königliche Landgericht Traunstein betreffend die »Herstellung eines neuen Fahrweges von der Au in die Stadt bey der Hauningerischen Schloßerswerkstadt« wie folgt zitiert: Solange der Magistrat nicht in Kenntnis gesetzt wird, auf welche Art der Fahrweg von der Au in die Stadt am sogenannten Thürlberg hergestellet werden wolle, welcher Kosten (sic!) hierauf zu verwenden kommt und welcher Theil von der Mauer am Thürlberg hierzu erfordert wird, auch wer diesen Weg in die Zukunft zur Unterhaltung zu übernehmen hat, insolange kann man sich weder auf die Herstellung desselben noch auf einen Beytrag verstehen, indem vorerst noch die Gemeindebevollmächtigten mit ihrer Erinnerung hierüber vernohmen und von dem vorleigenden Antrag in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Das Ergebnis der Beratungen der Gemeindebevollmächtigten – der zweiten Kammer neben dem Magistrat bis 1919 – wurde in der Sitzung vom 25. November 1823 bekanntgegeben: Da sich die Gemeindebevollmächtigten ... erklärt haben, dass sie mit der Herstellung des Communikationsweges von der Au über den sogenannten Thürlberg in die Stadt einverstanden sind und daß sie den vom kgl. Landgericht geforderten Beitrag mit Überlassung der 2 vorhandenen Seitenmauern am Thürlberg und der Abgabe von 1000 Faschinen (oder 50 Gulden in Geld) leisten wollen, ohne sich auf eine Pferd- oder Handspannwerk oder einen weiteren Beitrag in Geld einzulassen, so tritt der Magistrat dieser Erklärung ... bey, welche dem k. Landgericht mittels Schreiben anzuzeigen und eine (Bestätigung) zu erbitten ist, daß über das gemachte magistratische Offert keine weiteren Anforderungen and denselben diesfalls mehr gemacht werden wollen.
Man war also mit dem Bau des »Kommunikationsweges« durch das Landgericht, der Vorgängerbehörde des heutigen Landratsamtes, von städtischer Seite her einverstanden – und sah sich bereits im Februar 1824 mit einer weiteren Bitte konfrontiert, nämlich: ... die vorhandenen und schon vor 2 Jahren beygeschaften Quatersteine per 9 Quadratklaffter dem selben (= Landgericht) zur Aufführung der Grundmauern bey dem Communikationswege von der Au am Thürlberg unentgeltlich verabfolgen zu lassen, vorüber beschlossen worden, daß man demselben obige Quatersteine zum verstandenen Zweck unentgeltlich verabfolgen lassen wolle. Es folgte die schon bekannte Feststellung, dass damit das finanzielle und materielle Engagement der Stadt in dieser Angelegenheit endgültig erschöpft wäre.
Der Weg war also gebaut, doch wann mutierte das Autor zum Löwentor? Hierüber gibt das Sitzungsprotokoll des Magistrat vom 21. Juni 1844 betreffend die Herstellung zweier steinerner Löwen an der Communikationsstrasse in die Au und Bestreitung der Kosten aus der Communalkasse eine eindeutige Auskunft:
Da früher zwei Löwen auf den Seitenmauern dieses Thores gestanden haben, welche aus Thon gebrannt waren, solche aber wegen Ruinosität entfernt werden mußten, so beschließt der Magistrat, Löwen aus Stein in München im Atelier des Bildhauers Schwanthaler zu bestellen und aufzustellen. Gegen die Zweckmäßigkeit zur Aufstellung von Löwen ist um so weniger etwas zu erinnern, als das hiesige Publikum bereits an die Löwenfiguren sich (gewöhnt) hat. Der Bürgermeister Wispauer wird beauftragt, zum benannten Zweck zwei Löwen in München zu bestellen, deren Preis jedoch die Summe von 30 Gulden nicht überschreiten soll.
Als Resümee der Archivrecherche ergibt sich, dass das Autürl bereits in den Quellen des 17. Jahrhunderts gut dokumentiert und auch beschrieben ist: Ein schmaler, absperrbarer Durchlass der Stadtmauer hinab zur Au, zeitweise noch mit einem Pfosten verengt, der lediglich einem kleinen Handwagen Platz bot.
Der Ausbau zur Fahrstraße erfolgte in den Jahren 1823/24 durch das Landgericht, der Vorläuferbehörde des heutigen Landratsamtes, unter Beteiligung (durch Bereitstellung von Baumaterial) der Stadt. Ein Vergleich der Katasterpläne von 1818 und 1852 unter Heranziehung der alten Hausnummernverzeichnisse ergibt, dass das Gebäude mit der damaligen Nummer 104, wohl das alte Autürl samt Turm, wie von Götz von Dobeneck einleitend beschrieben, dem Ausbau zur Straße weichen musste.
Ab wann die ersten beiden tönernen Löwen, die dem Tor seinen heutigen Namen gaben, dieses schmückten, ist unklar; anzunehmen ist, dass sie schon bald nach 1824 ihren Platz gefunden haben dürften. Sicher wurden diese, nachdem sie ruinös geworden waren, von der Stadt Traunstein 1844 durch die beiden heutigen Steinlöwen ersetzt, die im Atelier des Münchner Bildhauers Schwanthaler in Auftrag gegeben wurden.
Verschließbare Tore hatte das Löwentor im Gegensatz zum Autürl mit Sicherheit nicht mehr, denn die mittelalterliche Wehrhaftigkeit der städtischen Fortifikation war längst überflüssig geworden. Durch den Ausbau wollte man im Gegenteil die verkehrstechnische Zugänglichkeit der Stadt verbessern. Eine Anbringung von Toren im Rahmen der geplanten Restaurierung durch den Förderverein »Alt-Traunstein« wäre somit, historisch gesehen, fehl am Platz.
16/2007