Als in Altbayern die Haberer unterwegs waren
Das Haberfeldtreiben ist als Femegericht des einfachen Volkes in Erinnerung geblieben

So erinnert man sich in Altbayern gern und etwas verklärt an die Tradition des Haberfeldtreibens: Ein Bauer als kräftiger Vertreter des Volkes zahlt der Obrigkeit manche Unbill heim. Das Bild stammt aus einem alten Bauernkalender.
»An Oberamtsrichter sein Kamin, derfma jetz’ a wenge kehr’n, bei dem müassn d’ Schandarm, an falschen Eid öfter schwern.« Dieser Haberervers auf einen karrierefreudigen Richter, der es im Interesse seines persönlichen Fortkommens mit Wahrheit und Recht nicht so genau nimmt, ist aus einem der letzten großen Haberfeldtreiben in der bairischen Geschichte, in der Nacht auf den 8. Oktober 1893 in Miesbach, überliefert.
Die Rüge galt einem Vertreter der Obrigkeit, dem die Bauern, Knechte und Handwerker in der damaligen Zeit nicht anders beizukommen wussten als in der überlieferten Form eines ländlichen Femegerichts, eben dem Haberfeldtreiben. Rechtsschutzversicherungen und Dienstaufsichtsbeschwerden, Landtagspetitionen und Normenkontrollverfahren waren dem Landmann nicht geläufig.
Als Femegericht des einfachen Volkes gegen Rechtsverstöße der Obrigkeit ist das Haberfeldtreiben landläufig in Erinnerung geblieben. Dass diese Sicht manchmal eine beliebte Verklärung der Geschichte ist, hat bereits wenige Jahre nach den letzten Haberfeldtreiben der Münchner Journalist Georg Queri in seiner Anthologie »Bauernerotik und Bauernfehme« in Oberbayern zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts nachgewiesen.
Neben der Verstöße der Obrigkeit gegen Recht und Rechtsempfinden des Volkes zielten die Haberfeldtreiben gegen Verstöße von Sitte und Moral, prangerten Ehebruch und Unzucht an, bedienten sich dabei oft selbst derbster Sprüche und werden von kritischen Betrachtern manchmal mit dem Vorwurf belegt, dass die Kritik an Sittenverstößen öfters auch ein schadenfreudiger Selbstzweck sein könnte. – Einfach derber Spaß am Unmoralischen.
Seine Blütezeit erlebte das Haberfeldtreiben laut Überlieferung in den zwei Jahrhunderten zwischen 1700 und 1900, eben jener Zeit, in der sich die bäuerliche Gesellschaft je nach Landschaft früher oder später von der dörflich-bäuerlich geprägten Welt in eine moderne Industrie- und Arbeitergesellschaft verwandelte.
Altes Rechtsempfinden in der Tradition des germanischen Rechtes, dass Streitigkeiten und Verfehlungen innerhalb der betroffenen Gemeinschaft und ohne Einschalten der Obrigkeit geregelt werden, findet in den Haberfeldtreiben seinen Spiegel der Zeit.
Die Haberer, das waren Mitglieder einer verschworenen Gemeinschaft aus Bauern, Handwerkern und Burschen in Altbayern, die oft verkleidet und mit geschwärzten Gesichtern stundenlange Anmärsche zu nächtlicher Stunde unternahmen, um dann die Missetaten eines Betroffenen anzuprangern. Begleitet waren die Treiben von einem Mordsspektakel und weithin sichtbaren Sühneaktionen, wie dem Aufstellen eines mistbeladenen Wagens auf dem Dachfirst des Hauses eines Betroffenen, schlimmstenfalls soll es sogar Brandstiftungen gegeben haben.
In Altbayern, vor allem im Raum zwischen Isar und Inn, stammten die Polizeibeamten jener Zeit gerne aus Franken, einem Landstrich fernab von der bodenständigen Mentalität.
Ob die Polizisten als Vertreter des offiziellen Rechts für Altbayern gern aus Franken rekrutiert wurden, weil sie in den bodenständigen Händeln unparteiischer waren, oder ob sich in Altbayern deshalb ein eigenständiges Rechtssystem etablierte, weil man eben den »Offiziellen« nicht traute, ist Ansichtssache.
Die Ursprünge des Haberfeldtreibens liegen im Dunkel der Geschichte. Wurzeln des Wortes sind »harper«, ein altertümliches Wort, das soviel wie Ziegenfell bedeutet. Andere Spuren führen zu dem alten Wort »afern«, also rügen oder tadeln. Eine weitere nahe liegende Anspielung ist, jemanden aufs »aber Feld«, also auf das bloße, blanke Feld zu treiben, also einen Missetäter bloßzustellen.
Meistens haben sich die Haberfeldtreiber in ihrer Vorrede, bevor die Schandtatenliste eines Betroffenen vorgetragen wurde, auf Kaiser Karl berufen.
Das wird gedeutet als Bezug zur germanisch-karolingischen Rechtsauffassung mit Anklängen an noch frühere Traditionen und Mythen. Die Verwendung von Tiermasken und rhythmisch sich steigernder Lärm, der für die klassischen Haberfeldtreiben charakteristisch war, sind weitere Hinweise auf Ursprünge und Verbindungen zu grauer Vorzeit.
Die Haberfeldtreiben kennzeichnen mehrere Entwicklungen. Zum einen gilt die Rüge Moralverstößen innerhalb der bäuerlich-dörflichen Gesellschaft, zum anderen gerät im Laufe der Zeit auch die Obrigkeit ins Visier der Geheimbünde und zum dritten scheint die Geheimbündlerei sich zu einem Selbstzweck entwickelt zu haben, denn gerade bei einem der letzten großen Treiben, jenem von Miesbach vom 7. auf den 8. Oktober 1893 war einer der Drahtzieher nicht nur ein Wirt, der wegen seiner sittlichen Verfehlungen zwar im Volk nicht allzu beliebt war, der aber der Obrigkeit immer wieder eins auswischte und damit immer wieder Sympathien auf sich zog.
In den 200 Jahren zwischen 1700 und 1900 sind gut 130 Haberfeldtreiben aktenkundig geworden. Das lässt darauf schließen, dass es eine weitaus höhere Dunkelziffer gibt. Über manche der Treiben wurde sicher Stillschweigen von den Betroffenen den Behörden gegenüber gewahrt, bei anderen Treiben war die Staatsmacht von vornherein alarmiert. Es kam zu Schießereien mit Polizei und Militär.
Zur Disziplinierung des aufmüpfig-selbstbewussten Volkes ließ die Obrigkeit 1834 rund 70 Mann Militär in drei Orten bei Miesbach und Bad Aibling einquartieren, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Für Ruhe sorgte dann aber nicht die Drohung ihrer Waffen, sondern die Kostenlast für die Verpflegung der Soldaten, die den betroffenen Gemeindekassen auferlegt wurde.
MH
41/2003
Die Rüge galt einem Vertreter der Obrigkeit, dem die Bauern, Knechte und Handwerker in der damaligen Zeit nicht anders beizukommen wussten als in der überlieferten Form eines ländlichen Femegerichts, eben dem Haberfeldtreiben. Rechtsschutzversicherungen und Dienstaufsichtsbeschwerden, Landtagspetitionen und Normenkontrollverfahren waren dem Landmann nicht geläufig.
Als Femegericht des einfachen Volkes gegen Rechtsverstöße der Obrigkeit ist das Haberfeldtreiben landläufig in Erinnerung geblieben. Dass diese Sicht manchmal eine beliebte Verklärung der Geschichte ist, hat bereits wenige Jahre nach den letzten Haberfeldtreiben der Münchner Journalist Georg Queri in seiner Anthologie »Bauernerotik und Bauernfehme« in Oberbayern zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts nachgewiesen.
Neben der Verstöße der Obrigkeit gegen Recht und Rechtsempfinden des Volkes zielten die Haberfeldtreiben gegen Verstöße von Sitte und Moral, prangerten Ehebruch und Unzucht an, bedienten sich dabei oft selbst derbster Sprüche und werden von kritischen Betrachtern manchmal mit dem Vorwurf belegt, dass die Kritik an Sittenverstößen öfters auch ein schadenfreudiger Selbstzweck sein könnte. – Einfach derber Spaß am Unmoralischen.
Seine Blütezeit erlebte das Haberfeldtreiben laut Überlieferung in den zwei Jahrhunderten zwischen 1700 und 1900, eben jener Zeit, in der sich die bäuerliche Gesellschaft je nach Landschaft früher oder später von der dörflich-bäuerlich geprägten Welt in eine moderne Industrie- und Arbeitergesellschaft verwandelte.
Altes Rechtsempfinden in der Tradition des germanischen Rechtes, dass Streitigkeiten und Verfehlungen innerhalb der betroffenen Gemeinschaft und ohne Einschalten der Obrigkeit geregelt werden, findet in den Haberfeldtreiben seinen Spiegel der Zeit.
Die Haberer, das waren Mitglieder einer verschworenen Gemeinschaft aus Bauern, Handwerkern und Burschen in Altbayern, die oft verkleidet und mit geschwärzten Gesichtern stundenlange Anmärsche zu nächtlicher Stunde unternahmen, um dann die Missetaten eines Betroffenen anzuprangern. Begleitet waren die Treiben von einem Mordsspektakel und weithin sichtbaren Sühneaktionen, wie dem Aufstellen eines mistbeladenen Wagens auf dem Dachfirst des Hauses eines Betroffenen, schlimmstenfalls soll es sogar Brandstiftungen gegeben haben.
In Altbayern, vor allem im Raum zwischen Isar und Inn, stammten die Polizeibeamten jener Zeit gerne aus Franken, einem Landstrich fernab von der bodenständigen Mentalität.
Ob die Polizisten als Vertreter des offiziellen Rechts für Altbayern gern aus Franken rekrutiert wurden, weil sie in den bodenständigen Händeln unparteiischer waren, oder ob sich in Altbayern deshalb ein eigenständiges Rechtssystem etablierte, weil man eben den »Offiziellen« nicht traute, ist Ansichtssache.
Die Ursprünge des Haberfeldtreibens liegen im Dunkel der Geschichte. Wurzeln des Wortes sind »harper«, ein altertümliches Wort, das soviel wie Ziegenfell bedeutet. Andere Spuren führen zu dem alten Wort »afern«, also rügen oder tadeln. Eine weitere nahe liegende Anspielung ist, jemanden aufs »aber Feld«, also auf das bloße, blanke Feld zu treiben, also einen Missetäter bloßzustellen.
Meistens haben sich die Haberfeldtreiber in ihrer Vorrede, bevor die Schandtatenliste eines Betroffenen vorgetragen wurde, auf Kaiser Karl berufen.
Das wird gedeutet als Bezug zur germanisch-karolingischen Rechtsauffassung mit Anklängen an noch frühere Traditionen und Mythen. Die Verwendung von Tiermasken und rhythmisch sich steigernder Lärm, der für die klassischen Haberfeldtreiben charakteristisch war, sind weitere Hinweise auf Ursprünge und Verbindungen zu grauer Vorzeit.
Die Haberfeldtreiben kennzeichnen mehrere Entwicklungen. Zum einen gilt die Rüge Moralverstößen innerhalb der bäuerlich-dörflichen Gesellschaft, zum anderen gerät im Laufe der Zeit auch die Obrigkeit ins Visier der Geheimbünde und zum dritten scheint die Geheimbündlerei sich zu einem Selbstzweck entwickelt zu haben, denn gerade bei einem der letzten großen Treiben, jenem von Miesbach vom 7. auf den 8. Oktober 1893 war einer der Drahtzieher nicht nur ein Wirt, der wegen seiner sittlichen Verfehlungen zwar im Volk nicht allzu beliebt war, der aber der Obrigkeit immer wieder eins auswischte und damit immer wieder Sympathien auf sich zog.
In den 200 Jahren zwischen 1700 und 1900 sind gut 130 Haberfeldtreiben aktenkundig geworden. Das lässt darauf schließen, dass es eine weitaus höhere Dunkelziffer gibt. Über manche der Treiben wurde sicher Stillschweigen von den Betroffenen den Behörden gegenüber gewahrt, bei anderen Treiben war die Staatsmacht von vornherein alarmiert. Es kam zu Schießereien mit Polizei und Militär.
Zur Disziplinierung des aufmüpfig-selbstbewussten Volkes ließ die Obrigkeit 1834 rund 70 Mann Militär in drei Orten bei Miesbach und Bad Aibling einquartieren, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Für Ruhe sorgte dann aber nicht die Drohung ihrer Waffen, sondern die Kostenlast für die Verpflegung der Soldaten, die den betroffenen Gemeindekassen auferlegt wurde.
MH
41/2003